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Umgang mit Datenlücken im CSRD-Bericht

Was fordern die ESRS?

Die folgenden Anforderungen basieren auf ESRS 1, Abschnitt 7.2–7.5:

  1. Schätzungen sind zulässig Wenn Daten nicht direkt messbar sind, dürfen sie geschätzt werden (ESRS 1, 7.2).

  2. Transparenz ist verpflichtend Sie müssen offenlegen:

    • welche Daten geschätzt wurden

    • welche Annahmen verwendet wurden

    • wie die Werte berechnet wurden

    Ziel ist es, die wesentlichen Unsicherheiten für Nutzende verständlich zu machen (ESRS 1, 7.2).

  3. Messunsicherheit ist akzeptiert Auch hohe Unsicherheit ist zulässig, solange die Annahmen klar beschrieben sind (ESRS 1, 7.3).

  4. Konsistenz mit Finanzdaten Annahmen sollen, soweit möglich, mit denen des Jahresabschlusses übereinstimmen (ESRS 1, 7.3).

  5. Nachträgliche Aktualisierung Neue Informationen nach dem Berichtszeitraum müssen berücksichtigt werden (ESRS 1, 7.4):

    • Schätzungen aktualisieren, wenn sie bestehende Bedingungen betreffen

    • Ereignisse nach dem Stichtag ggf. erläutern

    • Vergleichbarkeit sicherstellen

    Wenn sich Schätzungen nachträglich ändern (ESRS 1, 7.5):

    • Vergleichszahlen anpassen, sofern möglich

    • Methodik konsistent halten

Beispiel: Umgang mit noch fehlenden Verbrauchsdaten

Wenn zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht alle Verbrauchsdaten vorliegen, müssen Unternehmen mit vorläufigen oder geschätzten Werten arbeiten.

💡

Typischer Fall: Der CSRD-Bericht wird im Februar finalisiert, um im März geprüft zu werden, während einzelne Daten (z. B. Stromverbrauch für Dezember) erst im März verfügbar sind.

Wenn Daten für einzelne Monate fehlen, haben Sie die folgenden zwei Optionen:

A) Extrapolation verwenden

Nutzen Sie Extrapolation, wenn unterjährige Verbrauchsdaten vorliegen und eine belastbare Fortschreibung möglich ist.

  • Typisches Beispiel: Stromverbrauch für November und Dezember basierend auf bisherigen Monatswerten hochrechnen

  • Voraussetzung: Keine signifikanten Abweichungen zum Vorjahr oder bekannten Trends

B) Vorjahreswerte verwenden

Nutzen Sie Vorjahreswerte, wenn keine belastbare Extrapolation möglich ist.

  • Typisches Beispiel: Heizdaten basierend auf Vorjahreswerten übernehmen

  • Voraussetzung: Vergleichbare Rahmenbedingungen (z. B. Nutzung, Wetter, Standorte)

Wählen Sie die Methode, die für Sie die höhere Nachvollziehbarkeit bietet.

Ggf. können Sie mit Ihrem Wirtschaftsprüfer vereinbaren, dass Sie die noch fehlenden Daten transparent nachreichen, sobald diese verfügbar sind. Dies wird beispielsweise vermutlich auch bei Ihrem Umsatz der Fall sein, der ja ebenfalls erst final von geprüft werden muss.

Wie dokumentiere ich Annahmen in Tanso?

Dokumentieren Sie alle Annahmen direkt im Erläuterungsfeld des jeweiligen Datenpunkts in Tanso. Achten Sie darauf, dass folgende Informationen enthalten sind:

  • Art der Schätzung (Extrapolation oder Vorjahr)

  • Datengrundlage

  • Annahmen und Berechnungslogik

  • Grad der Unsicherheit (falls relevant)

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