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Nachhaltigkeitsbericht und Lagebericht nach CSRD zusammenführen

Wo ist der CSRD-Bericht einzuordnen?

Der CSRD-Bericht ist ein verpflichtender Bestandteil des Lageberichts.

Das bedeutet (ESRS 1 Abschnitt 8. para. 110):

  • Nachhaltigkeitsinformationen werden nicht separat, sondern im Lagebericht offengelegt

  • Die Inhalte stehen in einem eigenen Abschnitt, der „Nachhaltigkeitserklärung“

Damit wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest in die Unternehmensberichterstattung eingebunden und erhält einen entsprechend hohen Stellenwert.

Wie strukturieren Sie die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht?

Beachten Sie folgende Anforderungen (ESRS 1 Abschnitt 8.1 para. 111):

  • Trennen Sie ESRS-Angaben durch ein gesondertes Kapitel (bspw. "Nachhaltigkeitserklärung") klar von anderen Inhalten im Lagebericht.

  • Strukturieren Sie die Inhalte so, dass sie leicht auffindbar und verständlich sind.

  • Stellen Sie sicher, dass der Bericht menschen- und maschinenlesbar ist.

Wie, wo und wann reichen Sie den Bericht ein?

Sie reichen den Bericht als ein gemeinsames Dokument beim Unternehmensregister ein.

Dabei gilt:

  • Es gibt keinen separaten Upload für CSRD und Finanzbericht.

  • Das Testat der Wirtschaftsprüfer ist bei einer verpflichtenden Berichterstattung im Dokument zu inkludieren

  • Zukünftig soll der gesamte Lagebericht inkl. Nachhaltigkeitserklärung im ESEF-Format (XHTML + XBRL-Tags) veröffentlicht werden. Die XBRL-Taxonomie für ESRS-Bericht befindet sich aktuell noch in der Entwicklung und wird frühestens in 2027 erwartet.

  • Die Offenlegung hat für Deutsche Unternehmen

    • mit Kapitalimarktorientierung innerhalb von 4 Monaten

    • ohne Kapitalmarktorientierung innerhalb von 12 Monaten

    nach dem Bilanzstichtag zusammen mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk inkl. des Urteils zur nichtfinanziellen Berichterstattung erfolgen.

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen Ihre Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Lageberichts auf Ihrer Website veröffentlichen. Bei konsolidierten Berichten muss der Lagebericht abhängig von den Standorten und lokalen Gesetzen der Tochterunternehmen in mehreren Sprachen vorliegen. Englisch wird meist akzeptiert.

Wie erfolgt die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer?

Sie stellen den vollständigen Lagebericht inkl. Nachhaltigkeitserklärung zur Verfügung. Die Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS erfolgt aktuell mit begrenzter Sicherheit (limited assurance).

Worauf achtet der Wirtschaftsprüfer und was wird geprüft?

Der Wirtschaftsprüfer stellt sicher, dass Ihre Angaben prüfbar, schlüssig und vollständig nachvollziehbar sind. Dazu folgt er den berichteten Zahlen bis zur Datenquelle.

Im Fokus stehen dabei:

  • Datenqualität: Sind die Zahlen korrekt und vollständig?

  • Veränderungen: Lassen sich Abweichungen gegenüber dem Vorjahr erklären?

  • Nachweise: Gibt es für jede Kennzahl eine belastbare Grundlage?

Konkret bedeutet das:

  • Wirtschaftsprüfer gleichen berichtete Werte mit den zugrunde liegenden Daten ab

  • Sie überprüfen, ob alle Nachweise vollständig vorliegen

  • Sie rechnen zentrale Kennzahlen eigenständig nach

So stellen Wirtschaftsprüfer sicher, dass jede Zahl im Bericht eindeutig belegbar ist.

Zu internen Dokumentationszwecken werden Wirtschaftsprüfer erfahrungsgemäß die berichteten Daten und Nachweise aus Tanso abspeichern wollen.

Wie berichten Sie an andere Stakeholder?

Ein CSRD-Bericht ist sehr formal und detailliert. Für Stakeholder können Sie zusätzlich:

  • Zusammenfassungen erstellen

  • wesentliche Inhalte hervorheben

  • Inhalte in verständlicher Form aufbereiten (z. B. Präsentationen oder Kurzberichte)

Der CSRD-Bericht bleibt die verbindliche Referenz.

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